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EU Tabakrichtlinie - Veränderungen für e-Zigarette und Liquid 2016

z987

18.01.2016

Veränderungen durch die Umsetzung der EU Tabakrichtlinie

Was ändert sich durch die TPD2 für Shops und Dampfer?

Zuletzt aktualisiert am 17.05.17

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UPDATE 17.05.16

Das Thema hat alle Dampfer und Händler weiterhin beschäftigt. Daher noch einmal einige Worte aus der Sicht
von 2017:

TPD Konform – Ja oder Nein

Für alle Dampfer und Händler, von e-Zigaretten und Liquid, ist der Begriff TPD mittlerweile zu einem festen
Bestandteil des Wortschatzes geworden. Bis zum 20. Mai dürfen noch Produkte verkauft werden, die nicht
den Ansprüchen der EU entsprechen. Ab nächster Woche Montag (Onlinehandel: Sonntag), dem 22.05.2017
ist dann die Verkaufsfrist für „alte“ Artikel vorbei. Aber nochmal kurz von vorne…

TPD – Was ist das
Die Tabakproduktrichtlinie der EU (Englisch: Tobacco Products Directive) wurde entworfen um die
Tabakindustrie zu regulieren und europaweit zu vereinheitlichen. Da die e-Zigaretten Artikel im Laufe des
Prozesses, den Tabakprodukten gleichgesetzt wurden, greifen die Bestimmungen auch hier. Alle Regulierungen
welche das Dampfen betreffen, finden Sie im Amtsblatt L127 der Europäischen Union. Bei Interesse nutzen
Sie bitte den Link zur PDF Ansicht. TPD2 e-Zigarette (Teil III / Artikel 20 / Seite 27 von 224)

TPD - Veränderungen durch die EU Tabakproduktrichtlinie 2017

TPD2 Umsetzung Deutschland – Welche Veränderungen bringt sie dem Dampfer
Die Händler bekommen die Umstellungen schon länger und intensiver zu spüren, aber wir beschäftigen uns hier
in erster Linie mit den Auswirkungen für den Nutzer.

Nachfüllbehälter mit maximal 10 Milliliter Volumen
Für starke Dampfer könnten Sich die Kosten erhöhen. Für die Hersteller ist es günstiger eine große Flasche,
statt 3 kleinen Fläschchen herzustellen. In vielen Fällen schlucken die Produzenten die Kosten, teilweise werden
Sie aber an den Kunden weitergegeben. Für unsere
Kunden ändert sich hier wenig, da wir nur 10ml Liquids im Sortiment haben. Allerdings mussten wir leider bei
unseren nikotinhaltigen Sorten, wegen Umverpackung/Beipackzettel mit Warnhinweisen, Angabe von Inhaltstoffen
und Gebrauchsinformationen einen Teilbetrag der Kosten (0,30€) an unsere Kunden weitergeben.

Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm/Milliliter
Ungefähr 9% aller Dampfer geben an 19mg/ml oder höhere Nikotinstärken zu bevorzugen. Diese Regulierung betrifft
zwar nur einen Bruchteil der Dampfer, kann aber für Raucher bzw. Umsteiger den Übergang erschweren oder
verhindern. Das ist bedauerlich. Allerdings sind die aktuellen Dampfgeräte schon viel effizienter als die Geräte voriger
Generationen, womit die Bedürfnisse des Nutzers wirkungsvoller befriedigt werden können.


Packungen und Außenverpackung von elektronischen Zigaretten und Liquids
Alle nikotinhaltigen Liquids und e-Zigaretten Verpackungen müssen über Warnhinweise und über
Gebrauchsinformationen verfügen. Bei den Nachfüllflaschen müssen zusätzlich die Inhaltstoffe angegeben werden.
Von dieser Veränderung sind hauptsächlich die Anbieter betroffen. Allerdings bedeutet es
auch mehr Verpackungen und mehr Ressourcen und wie erwähnt auch höhere Kosten.

6 Monate Benachrichtigungszeitraum
Alle Produzenten und Importeure von e-Zigaretten und Liquids müssen alle Erzeugnisse bei den bevollmächtigten
Behörden melden. Diese Meldung muss 6 Monate vor dem angestrebten Inverkehrbringen erfolgen. Bei jeder
bedeutsamen Modifikation muss eine erneute Meldung durchgeführt werden. Klingt erstmal so, als würde es den
Dampfer nicht betreffen. Allerdings wird neuen Anbieter der Einstieg erschwert und neue Innovationen auf dem Markt
werden verlangsamt. Das bekommt wiederum der Dampfer zu spüren.

Statistische Angaben wurden der Umfrage der ASH Smokefree GB Adult entnommen. Wir gehen davon aus, dass die
Werte ungefähr auf die deutsche Dampfer-Szene übertragbar sind und als Richtwert nützlich sind.


UPDATE 06.05.16

Inkraftsetzung der Tabakrichtlinie

Zwischenzeitlich sind mehrere Klagen im Europäischen Gerichtshof gegen die Umsetzung der Tabakrichtlinie
eingegangen. Diese Klagen wurden alle abgelehnt und die Tabakrichtlinie ist durch. Der Gedanke ob es richtig
ist die elektrische Zigarette gesetzlich mit Tabakwaren gleichzusetzen ist spätestens jetzt unbedeutend.
Einspruch wurde unter anderem von Totally Wicked (Produzent von Dampferbedarf und Liquid) und Philip Morris
(Marlboro, L&M, Chesterfield und viele mehr…) erhoben.

  • Die Tabakrichtlinie soll den Handel in Europa vereinfachen und vereinheitlichen sowie die Gesundheit der
    Menschen besser schützen.

  • Circa 66% der Zigarettenschachtel muss Schockfotos und Warnhinweise aufweisen. Wie sich das Gesetz
    auf die Gestaltung bei Dampferartikel auswirkt ist scheinbar noch nicht jedem bekannt.

  • Der Geschmack von Tabak darf nicht von Aroma überlagert werden. Dem Mentholaroma geht es auf jeden
    Fall an den Kragen. 2020 werden im Rahmen der Tabakrichtlinie auch die Mentholzigaretten komplett
    verboten. Den Richtern nach sollen durch den Aromaentzug die Tabakerzeugnisse uninteressanter werden
    und die Raucher dazu bringen, weniger zu rauchen oder gar nicht erst anzufangen. Diese Regelung macht
    beim Liquid ja nur bedingt Sinn, es wird sich wie oben schon aufgeführt auf enthaltene Farbstoffe, Vitamine
    oder Stoffe mit anregendem Effekt auswirken.

  • Werbeeinschränkungen gelten für Tabakwaren und elektrische Zigaretten.


Bei der Bestätigung der Tabakrichtlinie wies der Gerichtshof darauf hin, dass der Gesetzgeber beim
Gesundheitsschutz einen weiten Ermessensspielraum genießt.

Es bleibt interessant.


Tabakrichtlinie Inkraftsetzung. Update im DIPSE Zigarette BLOG.


18.01.2016

Die Tabakproduktrichtlinie

Sie haben sicherlich schon von den EU Tabakrichtlinie gehört. In diesem Jahr wird im deutschen Bundestag
darüber entschieden, wie die Produktion, Werbung und Nutzung der elektrischen Zigarette zukünftig
auszusehen hat. Auf vielen Internetseiten können Sie lesen was möglicherweise auf die Dampferszene
2016 zukommt. Die Informationen bewegen sich zwischen sachlichen Tatsachen, Schwarzmalerei und
Panikmache.


Veränderungen durch die Tabakproduktrichtlinie - TPD2

Wir führen hier einige Punkte auf, die sich nach der Durchsetzung der EU Bestimmungen ab 2016 ändern könnten.

  • Die maximale Nikotinstärke bei Liquids darf nur noch 20 Milligramm betragen.
  • Das Volumen der Liquidflaschen darf nicht mehr als 10 Milliliter betragen.
  • Liquids dürfen keine Farbstoffe, Vitamine oder Stoffe mit aufputschender Wirkung enthalten.
    Zu diesen anregenden gehört beispielsweise Koffein.
  • Elektrische Zigaretten sollen grundlegend über eine sichere Verpackung verfügen, die Warnhinweise
    und Informationen für den Kunden aufweist.
  • Sobald die Tabakrichtlinie in Kraft tritt ist jede Werbung für die e-Zigarette verboten.
  • Jede e-Zigarette und andere Artikel aus dem Dampferbereich, erhalten einen Beipackzettel mit
    detaillierten Informationen.
  • Bevor neue Artikel auf dem Markt vertrieben werden dürfen, müssen sie von einer bestimmten
    Behörde begutachtet und freigegeben werden. Diese Behörde wurde, nach unserem Wissen,
    noch nicht genauer benannt.


Bei den genannten Punkten ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie so, oder sehr ähnlich umgesetzt werden.
Es gibt auch noch viele andere mögliche Veränderungen die auf uns zukommen können, aber das wäre an
dieser Stelle reine Spekulation.

Bis zum 20.01.16 läuft auf der Homepage des Deutschen Bundestages eine Online Petition gegen die
Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie. Für diese Petition wurden 50.000 Unterschriften benötigt und das Ziel
wurde erreicht.

Die EU-Tabakproduktrichtlinie muss bis zum 20. Mai 2016 vom Bundestag und Bundesrat umgesetzt werden.
Erarbeitet wird dieser Gesetzentwurf von dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Wir freuen uns, dass so viele Menschen an der Petition teilgenommen haben.
Wir sind auf die Ergebnisse gespannt.





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